Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hessisch.de veröffentlichte Website des Landes Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei helfen auch unsere gebärdensprachlichen Videos.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt und zuletzt am 15.09.2025 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch die Überwachungsstelle des Landes Hessens durchgeführten BIK BITV-Test im März 2024.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.hessisch.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer bei manchen Stellen aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
  • Fehlende Zweck-Darstellung externer Links ("Link Purpose").
  • Teilweise werden über iFrames externe Webseiten von Fremdanbietern eingebunden, die nicht barrierefrei sind. Hier hat die Hessen Agentur keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2025 vorgesehen.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

    Ansprechperson:
    Ulrike Hampl
    HA Hessen Agentur GmbH
    Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden

    Tel.: +49 611 95017 8652
    Mail: info@hessen-agentur.de
    Zum Formular "Barriere melden"

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
    Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
    Landesbeauftragte für barrierefreie IT
    Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen

    Tel: +49 641 303 2901
    Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de